Kinderschutzkonzept
Vorwort
Der Uni-Kindergarten München e.V. ist eine Elterninitiative mit langer Tradition (gegründet 1967) und ist bis heute gekennzeichnet durch basisdemokratische Strukturen.
Die Initiative ist geprägt von einem Geist der gemeinsamen Gestaltung und Verantwortung für alle Belange. Diese Tradition stellt im Hinblick auf die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) einerseits eine Ressource dar, kann aber auch strukturbedingt die Umsetzung des Kinderschutzes gefährden.
Mit Inkrafttreten des BKiSchG wird den Teams und ehrenamtlichen Vorständen in Sachen Kinderschutz viel Verantwortung übertragen. Sie haben Sorge zu tragen, dass:
- die Rechte der Kinder gewahrt werden
- Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten in der Einrichtung geschützt werden
- die Kinder Schutz erfahren bei Kindeswohlgefährdung in Familie und Umfeld
- geeignete Verfahren der Beteiligten entwickelt, weiterentwickelt und angewendet werden
- es eine Möglichkeit zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für alle Beteiligten gibt
- Verfahren zum Schutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgeschrieben sind und angewendet werden.
All diese Anforderungen werden in dem vorliegenden Schutzkonzept berücksichtigt und festgeschrieben. Das Konzept ist allen Beteiligten bekannt und wird neuen Mitgliedern vorgelegt.
Das vorliegende Schutzkonzept wurde über einen langen Zeitraum vom Team des Uni-Kindergartens gemeinschaftlich erarbeitet und wird laufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt. Es dient dem Schutz und dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und der Mitarbeiter*innen in der Einrichtung.
Ziel des Konzeptes ist die Prävention von (sexuellen) Übergriffen, einer sexualisierten Atmosphäre oder (geschlechterspezifischer) Diskriminierung.
Stand: München, Dezember 2019

Download: | |
![]() |
Kinderschutzkonzeptdes Uni-Kindergarten |
1. Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit
Es ist bekannt, dass sexueller Missbrauch zu 52% im familiären Umfeld, zu 32% in Institutionen, zu 9% im weiteren sozialen Umfeld und zu 7% durch Fremdtäter statt. Aus diesen Fakten leiten wir als Uni-Kindergarten ab, dass eine Bewusstmachung des Themas unumgänglich ist, jedes 5. Kind ist in irgendeiner Form betroffen und es bedarf einer Haltung der Achtsamkeit. Dabei geht es nicht darum, allen und jedem zu misstrauen oder um „totale Kontrolle“ – es geht uns im Uni-Kindergarten darum, Vertrauen aufzubauen, den Kindern Gelegenheit zum Erzählen zu schaffen UND ihnen aufmerksam zuzuhören.
Wir wissen: Missbrauch erfolgt bevorzugt in einem Umfeld, das
- eine Aufdeckung unwahrscheinlich macht, z.B. wegen einer Tabuisierung des Themas
- eine Überstrukturierung aufweist (es ist absehbar wann sich welches Kind wo alleine
- keine oder kaum Strukturen aufweist (keiner weiß wann und wo sich die Kinder genau aufhalten)
- wenig Sexualerziehung vermittelt wird
- kein Wissen über Hilfemöglichkeiten besteht
Deshalb sind im Uni-Kindergarten unter vielen Aspekten (z.B. Tagesablauf, Bezugspersonen, Beschwerdemanagement, Transparenz) angemessene Strukturen geschaffen und im pädagogischen Konzept festgeschrieben worden (vgl. z.B. päd. Konzept Punkte 7.1. Rechte des Kindes in unserer Einrichtung, 9.4. Geschlechtsunparteiliche Arbeit, 10.1.4.Tagesablauf) die gleichzeitig Freiheit und Schutz gewährleisten.
Zudem ist das Thema Sexualerziehung fest in unserem pädagogischen Konzept verankert (vgl. z.B. päd. Konzept Punkt 7.3 Kinder erfolgreich schützen, 9.2.1 Förderung im persönlichen Bereich) und ein Netzwerk von Hilfe- und Kontaktmöglichkeiten besteht und wird fortlaufend aktualisiert und erweitert (siehe Punkt 5 in diesem Schutzkonzept).
Im Folgenden sind viele wichtige Aspekte des Kinderschutzes verankert in unserer täglichen pädagogischen Arbeit zusammengetragen:
1.1. Altersgemäße Aufklärung der Kinder
Schon ab dem ersten Kindergartenjahr wird mit den Kindern im Uni-Kindergarten altersgerecht über sexuellen Missbrauch geredet: Was sind Sachen (z.B. Berührungen, Küsse, Gestik, Ausdrücke), die nur Mama und Papa machen dürfen? Was sind Sachen (z.B. Berührungen, Küsse, Gestik, Ausdrücke), die niemand ohne mein Einverständnis machen darf? An wen wende ich mich, wenn jemand etwas gemacht hat? Ich darf NEIN sagen…. An wen wende ich mich, wenn ein/e Erzieher*in nicht auf STOP hört? An wen wende ich mich, wenn Mama oder Papa (oder ein anderes Familienmitglied) nicht auf STOP hören?
1.2. Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen
Im Rahmen der täglichen pädagogischen Arbeit werden über alle Kindergartenjahre wiederholt folgende Themen zum Kinderschutz behandelt
- Projekte und Arbeit zur Wahrnehmung und Benennung des eigenen Körpers (z.B. Wie heißen alle Körperteile, inklusive der Geschlechtsteile, kreative Projekte zur Darstellung und Einzigartigkeit des eigenen Körpers, Turnen, Tanzen, Musikmachen mit dem eigenen Körper)
- Wie und wo sind meine körperlichen Grenzen? („Mein Körper gehört mir!“), Wie wahre ich diese Grenzen (kleines Nein, großes Nein)? Wie verhalte ich mich in „unangenehmen“ Situationen? Was empfinde ich als angenehm/unangenehm und wie kann ich das äußern?
- Wahrnehmung, Benennung und Regulation von Gefühlen (z.B. Arbeit mit Emotionswürfeln, Arbeit mit Fotos mit Emotionen der Kinder, regelmäßige Gesprächsrunden über Gefühle und den Umgang damit)
1.3. Nähe und Distanz
Körperliche und emotionale Nähe sind Teil des Konzeptes des Uni-Kindergartens. Die körperliche Kontaktaufnahme erfolgt jedoch nur als Antwort auf die Bedürfnisse des Kindes, jedes Kind kann immer frei entscheiden, ob es jede Form der körperlichen Nähe von Erwachsenen annehmen oder ausschlagen möchte.
Küsse auf den Mund oder die Wange überschreiten das professionelle Nähe-Distanz-Verhältnis zwischen Bezugsperson und Kind. Ausnahme sind hier lediglich durch das Kind initiierte Küsse auf die Wange der Bezugsperson – dies wertet das Team als legitime Geste der Zuneigung der Kinder. Die Mitarbeiter können in einem solchen Fall diese Geste der Zuneigung je nach individueller Befindlichkeit zulassen oder auch ablehnen. Hierbei muss auf die Gleichbehandlung aller Kinder geachtet werden, jede Bezugsperson muss eine individuelle Grundsatzentscheidung bezüglich ihrer körperlichen Grenzen (z.B. Wangenküsse) treffen und diese den Kindern kommunizieren. Küsse auf den Kopf (z.B. als Zeichen des Trostes) erachtet das Team als legitime Geste, die durchgeführt werden darf (außer das Kind möchte das nicht).
Die Verwendung von Kosenamen ist grundsätzlich gestattet. Hierbei achten die Bezugspersonen allerdings darauf, dass geschlechtsneutrale Kosenamen verwendet werden. Des Weiteren sollten keinem Kind durch die Verwendung von Kosenamen bestimmte Attribute zugeschrieben werden, die sein negatives Selbstbild hervorrufen können.
1.4. Schutz der Intimsphäre der Kinder
Wickelsituation
Das Wickeln ist ein sehr privater Vorgang. Jedes Kind hat ein Recht darauf, das Wickeln durch bestimmte Bezugspersonen abzulehnen. Das Wickeln wird vorrangig von festen Teammitgliedern des Uni-Kindergartens übernommen. Auf Wunsch der Kinder, dürfen aber auch Praktikanten oder „Bufdis“ nach einer Einweisung diese Aufgabe übernehmen. Das Wickeln der Kinder darf zum Schutze der Privatsphäre der Kinder in gesonderten Räumlichkeiten stattfinden, hierbei wird die Tür jedoch nie ganz geschlossen. Dies gewährt einerseits die Privatsphäre des Kindes und andererseits die Sicherheit der Kinder und Erwachsenen.
Toilettengang
Die Toilettensituation im Uni-Kindergarten ist halboffen gestaltet (mehrere Kindertoiletten mit Schamwänden dazwischen. Gemeinsame Toilettengänge entsprechen in vielen Bereichen der natürlichen Entwicklung der Kinder. Das Erkennen der körperlichen Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen ist z.B. ein wichtiger Prozess in der kindlichen Entwicklung und soll den Kindern nicht vorenthalten werden.
Dennoch haben alle Kinder trotzdem die Möglichkeit, einen Toilettengang in privater Atmosphäre zu absolvieren. Hierfür gibt es eine abschließbare Toilette, die aber im Notfall durch den Erzieher/die Erzieherin von außen geöffnet werden kann. Vor dem Öffnen einer Toilettentür – egal ob verschlossen oder nur angelehnt – kündigt sich die Bezugsperson an („Darf ich reinkommen?“ Erlaubnis einholen).
Den Kindern wird je nach Bedarf beim Toilettengang Hilfestellung geleistet. Individuelle Wünsche der Kinder bezüglich der hilfeleistenden Bezugspersonen werden dabei berücksichtigt bzw. explizit nachgefragt ob eine bestimmte Bezugsperson wickeln darf.
Eincremen mit Sonnencreme
Das Eincremen mit Sonnencreme führen die Kinder möglichst selbstständig durch. Die Bezugspersonen leisten altersentsprechend Hilfestellung, um eine Verbrennung der Haut vorzubeugen. Ebenso wie beim Wickeln, werden verbale und nonverbale Signale der Kinder bezüglich der Wahl der eincremenden Bezugsperson respektiert.
Nacktheit/Doktorspiele
Die Kinder haben ein Recht auf Nacktheit. Hat ein Kind das Bedürfnis sich auszuziehen, darf es dies, sofern dies temperaturbedingt nicht seine Gesundheit gefährdet. Ebenso hat jedes Kind das Recht darauf, Nacktheit abzulehnen. Kein Kind wird gegen seinen Willen gezwungen sich auszuziehen, auch nicht, wenn im Garten mit Wasser gespielt wird. Die Bezugspersonen der Einrichtung achten zudem darauf, dass kein Gruppenzwang auf einzelne Kinder bezüglich Nacktheit oder Ausziehen ausgeübt wird.
Zudem achten die Bezugspersonen (bei Nackt-Sein im Garten) auf potentielle erwachsene „Zuschauer“ (Personen, die außerhalb des Uni-Kindergartens (= ein öffentlicher Park) vorbeigehen bzw. stehenbleiben oder oft auftauchen) und sprechen diese gezielt an bzw. melden diese ggf. bei der Polizei.
Die Kinder dürfen ihre Körper gegenseitig erkunden, das ausdrückliche Einverständnis aller beteiligten Kinder vorausgesetzt. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist es den Kindern jedoch verboten, sich Dinge einzuführen. Sobald sich ein Interesse der Kinder bezüglich Nacktheit und sogenannter „Doktorspiele“ ankündigt, werden Regeln des Umgangs miteinander verstärkt besprochen. Niemand darf gezwungen werden seine Geschlechtsteile zu zeigen und niemand darf seinem Gegenüber seine Geschlechtsteile zeigen, ohne sein Gegenüber vorher gefragt zu haben. Erwachsene nehmen unter keinen Umständen aktiv an diesen Vorgängen teil. Sie sorgen lediglich dafür, dass keine Grenzüberschreitungen unter den Kindern stattfinden.
Dennoch ist allen Bezugspersonen bewusst, dass Kinder solche Spiele gerne unbeaufsichtigt vornehmen und eine ständige Überwachung weder möglich noch erstrebenswert ist. Daher werden mit den Kindern regelmäßig die Regeln des Umgangs miteinander besprochen und mögliche Beschwerdeverfahren aufgezeigt.
Schlafsituation/Ausruhen
Die Schlafsituation wird, wenn möglich immer von zwei Bezugspersonen begleitet. Die Kinder dürfen sich dabei auch zu den Bezugspersonen kuscheln, denn die Ausruh- und Schlafsituation soll in einer gemütlichen Atmosphäre möglich sein. Keine Bezugsperson sucht jedoch aktiv die körperliche Nähe, wenn dieses Bedürfnis nicht von den Kindern ausgeht. Kinder dürfen sich in der Schlafsituation entkleiden, falls das ihr Wunsch ist. Sie werden aber zu keiner Zeit von der Bezugsperson dazu aufgefordert oder ermuntert. Die Bezugspersonen behalten alle Kleidung an.
2. Teamkultur
Folgende Maßnahmen sind in unserem Schutzkonzept festgelegt, um die Wahrscheinlichkeit, dass Täter*innen in die Einrichtung kommen verringert wird:
- Bezüglich der Missbrauchsprävention ruht sich kein Mitarbeiter in dem Vertrauen in die Aufmerksamkeit der anderen aus. Jeder Mitarbeiter praktiziert die Kultur der Achtsamkeit in allen Belangen.
- Bei Vorstellungsgesprächen wird darauf hingewiesen, dass unsere Arbeit auf der Grundlage dieses Schutzkonzeptes basiert.
- Beim Einstellungsverfahren wird von allen Teammitgliedern ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und dieses wird alle fünf Jahre aktualisiert. Vorstandsmitglieder legen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vor.
- Während der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Praktikanten werden diese in das Schutzkonzept eingewiesen, dieses wird inhaltlich besprochen und in der täglichen Umsetzung reflektiert.
- Im Team wird mit dem Thema Kinderschutz und sexueller Missbrauch stets offen umgegangen.
- Es gibt wöchentlich gruppenübergreifende Angebote für die Kinder, so dass jedes Teammitglied alle Kinder und alle Kinder alle Teammitglieder kennen.
- Hospitationen der Fachkräfte in anderen Gruppen zum Zwecke der Beobachtung, des Feedbacks und der gegenseitigen Reflexion sind Standard und ausdrücklich gewünscht.
- Jede Gruppenleitung ist auch zusätzlich Kinderschutzbeauftragte(r), nicht nur für die eigene Gruppe, sondern für alle Kinder und alle Eltern des Uni-Kindergartens. Dadurch besteht einerseits für alle Kinder und Eltern eine breitere Möglichkeit, sich an verschiedene Personen/Gruppenleitungen wenden zu können - und andererseits fühlt sich jede Gruppenleitung gleichermaßen verantwortlich für jede Meldung.
3. Beteiligung
Die Beteiligung von Kindern, Eltern und Team in einer Elterninitiative braucht Regeln für die Art und Grenzen von Mitwirkungsmöglichkeiten, die Bewusstheit der Beteiligung aller und die stetige Reflexion der unterschiedlichen Rollen in der Einrichtung (Kind, Team, Eltern, Vorstand, Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen …). Im Folgenden sind die Beteiligungsmöglichkeiten und –pflichten der einzelnen beteiligten Gruppen insbesondere im Hinblick auf das Thema Kinderschutz aufgeführt.
3.1. Beteiligung der Kinder
Kinderrechte
Kinder haben gesetzlich festgelegte Rechte (vgl. Kinderkommission des Deutschen Bundestages (2016): Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Berlin).
Die Kinderrechte sind im pädagogischen Konzept des Uni-Kindergartens berücksichtigt (vgl. pädagogisches Konzept Punkt 7.1. Rechte des Kindes in unserer Einrichtung,).
Damit Kinder selbstbewusst durchs Leben schreiten können und ihre eigenen Grenzen wahren lernen, ist es wichtig, dass auch sie sich dieser Rechte bewusst sind. Dies ist eine gute Grundlage auch zur Missbrauchsprävention. Das pädagogische Team integriert deshalb Kinderrechte bewusst in die tägliche pädagogische Arbeit. Exemplarisch werden an dieser Stelle die wichtigsten Rechte und deren Schutz im Uni-Kindergarten benannt.
Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Körperliche Strafen oder psychologischer Machtmissbrauch sind ein striktes Tabu im Uni-Kindergarten.
Kinder haben das Recht ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden
Im Uni-Kindergarten werden demokratische Teilhabe und Partizipation auf vielen Ebenen gelebt:
- Die Kinder werden regelmäßig nach ihrer Meinung, ihren Bedürfnissen und ihren Anliegen gefragt (in den Gruppen, bei Tischsituationen, in der täglichen Arbeit, bei gruppeninternen Entscheidungen)
- Es gibt ein regelmäßig stattfindendes Kinderplenum, bei dem alle Kinder ihre Belange vorbringen und ihre Interessen anbringen können, ebenso ist eine umfassende schriftliche Kinderbefragung geplant (mit Smileys etc.)
- die Kinder dürfen im zweiten Kindergartenjahr gemeinsam und demokratisch einen Gruppennamen bestimmen,
- die Auswahl der Projektthemen erfolgt unter Einbezug der Interessen der Kinder u.v.m.
Kinder haben das Recht auf Gleichheit
Die Bezugspersonen achten darauf, kein Kind zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Gleichheit bedeutet für das Team des Uni-Kindergartens jedoch nicht, dass alle Kinder identisch behandelt werden. Die Individualität der Kinder (Temperament, Entwicklungsstand, Vorlieben) wird von den Bezugspersonen feinfühlig wahrgenommen und berücksichtigt. Jedoch wird jedem Kind gleichermaßen Wertschätzung und Toleranz entgegengebracht. Aufgestellte Regeln gelten für alle Kinder gleichermaßen.
Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
Es wird darauf geachtet, in den Tagesablauf des Uni-Kindergartens genügend Phasen des Freispiels zu integrieren. Zum Beispiel ist nach dem Mittagessen in jeder Altersgruppe eine Ruhepause in den Alltag eingeplant. Die Bezugspersonen entscheiden individuell und möglichst in Absprache mit den Kindern, wie diese Ausruhphase aussieht (CD hören, schlafen, lesen, malen, im Garten spielen …).
Darüber hinaus hat jedes Kind das Recht, zusätzliche Ruhepausen einzufordern. Die Bezugspersonen räumen diesen Bedürfnissen der Kinder eine höhere Priorität ein, als der Einhaltung des Tagesplanes.
Kinder haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit
Die pädagogischen Bezugspersonen nehmen die Kinder als individuelle Persönlichkeiten wahr. Die Förderung wird dementsprechend individuell gestaltet, ebenso wie die Eingewöhnung. Die Kinder werden nicht in Geschlechterrollen gedrängt und werden in der Entwicklung eigener Interessen und der eigenen Persönlichkeit gefördert.
3.2. Beteiligung der Eltern
Vorabinformation der Eltern
Die Eltern erhalten bereits beim Infoabend und beim Aufnahmegespräch Informationen zu den Präventionsmaßnahmen und dem sexualpädagogischen Konzept des Uni-Kindergartens. Das Schutzkonzept wird an den Buchungsvertrag als Anlage angehängt.
Elternabende
Im ersten Viertel des ersten Kindergartenjahres findet ein von den Gruppenleitungen gestalteter Elternabend statt zu den Themen Missbrauchsprävention, natürliche kindliche Sexualentwicklung, Rechte der Kinder und deren Umsetzung in der Einrichtung.
Einmal jährlich findet zusätzlich für alle Eltern und Bezugspersonen ein durch externe Fachkräfte geleiteter Elternabend zum Thema Missbrauchsprävention oder Umgang mit kindlicher Sexualität statt (durch AMYNA o.ä.).
Enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Team auf vielen Ebenen
In der täglichen Arbeit des Uni –Kindergartens bestehen sehr viele Austauschmöglichkeiten mit den Eltern, die neben der gemeinsamen Erziehungspartnerschaft für das Kind zum Zwecke der Vertrauensbildung und des Kinderschutzes genutzt werden können. So gibt es Elternabende in den Gruppen alle 4-6 Wochen mit intensivem Austausch, ein jährliches Großplenum, eine jährliche schriftliche Elternbefragung, gemeinsame Bauernhof-Wochenenden pro Gruppe und verpflichtend mindestens ein intensives Entwicklungsgespräch pro Jahr. Durch diese Regelungen wird eine Vertrauensbasis geschaffen, auch Defizite oder Auffälligkeiten (in der Einrichtung oder im Elternhaus) anzusprechen und Eltern ggf. Hilfestellung (z.B. Ergotherapie, Psychotherapie, Erziehungsberatung) zu geben (siehe Punkt 5. Netzwerke).
Aushänge und sonstige Informationen
Das Schutzkonzept hängt neben der Satzung für alle Eltern zugänglich im Uni-Kindergarten aus. Über anstehende Elternabende oder Projekte zu relevanten Themen der sexuellen Gewalt werden Eltern neben Aushängen zusätzlich per E-Mail informiert.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Kinderschutzkonzept und das pädagogische Konzept sind auf unserer Homepage unter www.uni-kindergarten.de zu finden.
3.3. Beteiligung des Teams
Im Uni-Kindergarten gibt es mehrere Formate der Teamsitzungen, in denen u.a. alle Belange des Schutzes der einzelnen Kinder in unterschiedlicher Runde besprochen werden.
- 1 x pro Woche Kleinteam pro Gruppe
- 1 x pro Woche Erzieher-Team aller Gruppenleitungen
- 1 x pro Woche Großteam aller Teammitglieder, inkl. 1 x monatliche externe Supervision
Das Team besucht regelmäßig Fortbildungen zum Thema Kinderschutz z.B. bei AMYNA (nächster Termin: Januar, Thema Mobbing). Das vermittelte Wissen wird im Großteam weiter reflektiert und besprochen.
4. Beschwerdemanagement
4.1. Beschwerden durch die Kinder
Das Team ist sich bewusst, dass Beschwerden der Kinder nicht immer direkt geäußert werden. Oft werden hingegen Beschwerden nonverbal durch Mimik, Gestik, Körperhaltung, Aggression (Hauen, Beißen, etc.) geäußert. Daher schult sich das Team des Uni-Kindergartens fortlaufend darin, Beschwerden der Kinder aus indirekten Aussagen oder aus dem Verhalten der Kinder herauszufiltern und sie ernst zu nehmen. Es wird darauf geachtet, den Kindern ausreichend Möglichkeit zum Reden zu geben (z.B. bei Tischgesprächen, in 1:1-Situationen).
Kinder brauchen die Erlaubnis, sich zu beschweren. Die Erzieher*innen signalisieren den Kindern durch ihre Reaktionen, dass Beschwerden erlaubt sind und ernst genommen werden. Dafür müssen die Kinder den Zusammenhang zwischen einer Beschwerde und der daraus folgenden Konsequenz erkennen können.
4.2. Beschwerden durch andere Personengruppen
Zudem gibt es im Uni-Kindergarten ein erarbeitetes Handlungsmodell bei Problemen und Konflikten unterschiedlicher Art und Quelle, welches im Folgenden dargestellt ist und für alle Beteiligten zugänglich im Kindergarten aushängt.
Hierbei wird in einem ersten Schritt immer dem Grundsatz des Uni-Kindergartens Rechnung getragen „Wir sprechen miteinander nicht übereinander“.
Erst wenn der direkte Kontakt zwischen den Konfliktparteien nicht fruchtbar ist, werden die anderen Instanzen in vorgegebener Reihenfolge hinzugezogen.
Wichtig: wenn entweder von Eltern oder innerhalb des Teams Vorgänge gemeldet werden über das Verhalten eines Teammitgliedes (insbesondere in Bezug auf Kinderschutzthemen), gibt es eine festgeschriebene Abfolge von Maßnahmen:
- Gespräch mit der Leitung, mit Protokoll!
- Supervision mit externem Supervisor
- Hinzuziehen der Vorstandschaft

5. Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen
Im Folgenden sind alle Kooperationspartner genannt, die mit dem Uni-Kindergarten in verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
5.1. Kinderschutz und Beratung
AMYNA e.V. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt Mariahilfsplatz 9 81541 München Tel: (089) 890 574 513 1 E-Mail: ifo@amyna.de www.amyna.de
Fachberatung Kinderschutz Referat für Bildung und Sport Landeshauptstadt München Beratung am Harthof – Eltern, Kind und Schule gem. e.V. Neuherbergstr.106 80937 München Tel: (089) 225 436 E-Mail: verwaltung@beratung-am-harthof.de https://beratung-am-harthof.de
KinderschutzZentrum München KinderschutzBund Ortsverband München e.V. Kapuzinerstrasse 9D, 2.Stock 80337 München Tel: (089) 555 356 E-Mail: kischuz@dksb-muc.de www.kinderschutzbund-muenchen.de
MSH: Mobile Sonderpädagogische Hilfe Förderzentrum München Mitte 2 Kirchenstrasse 13 81675 München www.sfz-an-der-isar.musin.de
5.2. Förderung des einzelnen Kindes z.B. bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen
Therapeuten, die mit dem Uni-Kindergarten zusammenarbeiten und auf Wunsch Therapiestunden auch in den Räumen des Kindergartens durchführen.
Logotherapie: Seerosenpraxis München (auch Ergotherapie) Bauerstrasse 15 80796 München Tel: (089) 723 322 84
Ergotherapie: Praxis für Ergotherapie Martina Wörner Hohenzollernstrasse 118 80796 München Tel: (089) 534 457
Ergotherapie-Praxis Anne von Pfister Siegesstrasse 18 80802 München Tel: (089) 383 777 31
Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik (Beratung zu Sprachentwicklungsstörungen, Stottern, Störungen der Schriftsprache…) Leopoldstrasse 13 80802 München Tel: (089) 218 051 20
Interdisziplinäre Frühförderstelle Goethestrasse 10 80336 München Tel: (089) 550 561 63
Übergang Kiga-Grundschule: Schülerberatungsstelle (bei Beratung zur Schulreife) Karlstrasse 34 80333 München Tel: (089) 551 713 40
Regionale Kooperationsbeauftragte Kindergarten-Grundschule: Frau Merz Grundschule an der Bad-Soden-Str.27 80807 München Tel: (089) 148 830 90
Psychotherapie/Psychiatrie: Dr. Fischer (Kinder- und Jugendpsychiater) Nymphenburgerstrasse 155 80634 München Tel: (089) 167 891 (z.B. für entwicklungsneurologische Gutachten)
5.3. Förder- und Beratungsmöglichkeiten für Familien in Krisensituationen
Profamilia Türkenstrasse 103 80799 München Tel: (089) 330 084 0
Evangelisches Beratungszentrum Landwehrstrasse 15 80336 München Tel: (089) 590 480
Bundesweites und kostenloses Elterntelefon: 0800 - 111 055 0
IAS Verband binationaler Familien und Partnerschaften Goethestrasse 53 80336 München Tel: (089) 531 414
5.4. Supervision & Beratung in frühpädagogischen Fragen, Forschung und Dokumentation
Coaching und Supervision
Weg und Ziel Coaching Würmtalstr. 139 81375 München Telefon 089 - 89 54 58 09 E-Mail: info@weg-und-ziel-coaching.de www.weg-und-ziel-coaching.de
LMU München, Lehrstuhl für Entwicklungspsychologie Leopoldstrasse 13 80802 München Tel: (089) 218 051 56 E-Mail: entpsy@psy.lmu.de http://www.psy.lmu.de/epp
Staatsinstitut für Frühpädagogik Winzererstrasse 9/Eckbau Süd 80797 München Tel: (089) 998 251 900 E-Mail: kontakt@ifp.bayern.de https://www.ifp.bayern.de Ansprechpartnerin: Frau Dr. Julia Berkic
5.5. Fortbildungen
Jedes Teammitglied besucht mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung zum Thema Kinderschutz (z.B. Prävention von sexuellem Missbrauch, Prävention von Mobbing, Erste-Hilfe-Kurse). Zusätzlich werden Teamschulungen wahrgenommen und externe Angebote verschiedener Fortbildungsinstitute genutzt.
6. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Abschließend sind das Vorgehen bei einer Gefährdung innerhalb oder außerhalb der Einrichtung dargestellt. Diese Vorgehensweisen sind allen Team-Mitgliedern bekannt und hängen für die Eltern sichtbar aus.
6.1. Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung
Bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung nach § 45SGB VIII: wird umgehend folgende Fachaufsicht hinzugezogen:
Referat für Bildung und Sport Stadtverwaltung München, Bayern Neuhauserstrasse 39 80331 München Tel: (089) 233 962 66
6.2. Vorgehen bei Gefährdung außerhalb der Einrichtung
Bei einer Gefährdung außerhalb der Kita nach §8a SGB VIII. wird umgehend nach dem abgebildeten Schema (s.u.) vorgegangen und folgende Partner hinzugezogen:
Sozialbürgerhaus: Landeshauptstadt München, Sozialreferat Sozialbürgerhaus Schwabing – Freimann Heidemannstrasse 170 80939 München Tel: (089) 233 968 11 oder Kinderschutzzentrum München Beratungsstelle, Ansprechpartner: Familientherapeut Michael Nitsch Kapuzinerstrasse 9D 80337 München Tel: (089) 555 356 E-Mail: kiSchuZ@dksb-muc.de